Der freiwillig aufgenommene Abschnitt „Nachhaltigkeitsbericht / Nichtfinanzielle Berichterstattung“, der die Angaben nach §§ 289b bis 289e HGB und §§ 315b und 315c HGB enthält, ist im Einklang mit § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB nicht Gegenstand der Abschlussprüfung.
Wirtschaftliche, umweltbezogene und soziale Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Bestandteil der PCC-Konzernstrategie und alle Unternehmen der PCC-Gruppe verpflichten sich zu einem ethisch korrekten und nachhaltigen Ansatz bei ihren Geschäftsaktivitäten. Die Beteiligungsholding PCC SE realisiert Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Sinn vor allem durch ihre verantwortungsvolle und risikobewusste Unternehmensführung sowie ihr vorwiegend langfristig ausgerichtetes Management des Beteiligungsportfolios. Unser Ziel ist es, den Wert dieses Portfolios kontinuierlich und nachhaltig zu steigern. Die wirtschaftliche Komponente der Nachhaltigkeit geht Hand in Hand mit Nachhaltigkeit im ökologischen und gesellschaftlichen Sinn. Ein alle drei Aspekte umfassendes Verständnis von nachhaltiger Entwicklung ist daher auch die Grundlage unserer konzernweiten Strategie für werthaltiges Wachstum.